Forschungszulagengesetz (FZulG)
Sichern Sie sich bis zu 3,5 Millionen Euro zurück mit dem Forschungszulagengesetz
Das Forschungszulagengesetz (FZulG), seit Januar 2020 in Kraft, ist Ihr Ticket zur staatlichen Förderung für Forschungs- und Entwicklungsprojekte in Deutschland.
Ob Sie neu im Geschäft sind oder ein etabliertes Großunternehmen, dieses Gesetz unterstützt Sie dabei, Ihre innovativen Projekte voranzutreiben und finanzielle Rückendeckung für Ihre ambitionierten Ziele zu erhalten.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Forschungszulage
Das Gesetz ermöglicht es, bis zu 25% Ihrer Forschungsaufwendungen für die Vergangenheit zurückzugewinnen. Mit dem Wachstumschancengesetzes wurde diese Möglichkeiten erweitert und verbessert:
- Erhöhte Förderquoten: Für Auftragsforschung steigt die Förderquote für Großunternehmen auf bis zu 17,5% und für KMUs sogar auf bis zu 24,5%.
- Weitere Kostenarten werden förderfähig: Neu hinzu kommen 25% auf Abschreibungen (AfA) für Prototypkosten.
- Maximale jährliche Förderung steigt: Großunternehmen können bis zu 2,5 Mio. Euro, KMUs sogar bis zu 3,5 Mio. Euro pro Jahr erhalten.
- Verbesserte Konditionen für die Mitarbeit von Gesellschaftern: Die Vergütung wird auf bis zu 70 € pro Stunde angehoben.
- Exklusiver KMU-Bonus: Ein zusätzlicher 10% Bonus, der die Förderquoten auf 35% anhebt.

Schritt für Schritt zu Ihrer Förderung
Wer kann von der Forschungszulage profitieren?
Freischaltung von F&E-Fördermitteln: Identifizierung der Vorteile und Projektprioritäten
Jedes in Deutschland ansässige, steuerpflichtige Unternehmen kann die Zulage beantragen. Die Förderung ist Themenoffen und umfasst ein breites Spektrum von Branchen und Aktivitäten, von der Pharmazie und Biotechnologie über Softwareentwicklung bis hin zu erneuerbaren Energien und Automobiltechnik.
Das Forschungszulagengesetz definiert förderfähige Projekte sehr breit:
- Grundlagenforschung: Neues Wissen ohne direkte Anwendung.
- Angewandte Forschung: Lösungen, die sich auf spezifische praktische Ziele richten.
- Experimentelle Entwicklung: Entwicklung neuer Produkte oder Prozesse.

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Entdecken Sie branchenspezifische Innovationsmöglichkeiten mit der Forschungszulage
Das Gesetz ermöglicht es, bis zu 25% Ihrer Forschungsaufwendungen für die Vergangenheit zurückzugewinnen. Mit dem Wachstumschancengesetzes wurde diese Möglichkeiten erweitert und verbessert:
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Biotechnologie und Pharma
Maximieren Sie Ihr Wachstumspotenzial in Pharma & Biotechnologie!
Erfahren Sie, wie die Forschungszulage Ihre Projekte in den Bereichen Arzneimittelentwicklung und biotechnologische Innovationen unterstützen kann. -
Solarenergie und erneuerbare Ressourcen
Stärken Sie Ihre Innovationen im Bereich erneuerbarer Energien mit Forschungszulagen, die Ihnen helfen, nachhaltige Technologien zu entwickeln und zu implementieren.
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Maschinenbau
Erschließen Sie Ihr Innovationspotenzial im Maschinenbau. Verbessern Sie Ihre Technologien in Automobil-, Luftfahrt- und erneuerbaren Energiesektoren durch gezielte F&E-Investitionen.
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Medizintechnik
Wandeln Sie das Gesundheitswesen mit innovativer Medizintechnik um. Nutzen Sie Steuererleichterungen, um in die Entwicklung und Verbesserung medizinischer Geräte und Technologien zu investieren
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Telecommunikation
Entwickeln Sie Innovationen in der Telekommunikation, von 5G-Technologien bis zu fortgeschrittenen drahtlosen Kommunikationsstandards
EPSA – FAQ zur Forschungszulage (F&E-Förderung)
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Was ist die Forschungszulage?
Die Forschungszulage ist ein steuerfreier Zuschuss des deutschen Staates für Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung investieren. Sie gilt rückwirkend und prospektiv und ermöglicht eine Rückerstattung eines Teils der förderfähigen Ausgaben unabhängig von Gewinn, Größe oder Branche.
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Wer kann die Forschungszulage beantragen?
Grundsätzlich alle steuerpflichtigen Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Deutschland, unabhängig von Branche oder Größe. Besonders profitieren Großunternehmen, KMU, Startups und innovative Industrieunternehmen, die F&E-Projekte durchführen.
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Wie hoch ist die Förderung?
Die Fördersätze und Maximalbeträge unterscheiden sich je nach Betrachtungszeitraum:
Rückwirkend (ab 2021, 4 Jahre rückwirkend):
- 25 % auf Arbeitgeberbruttolohnkosten
- 15 % auf externe Kosten (z. B. Entwicklungsaufträge, Freelancer)
- Bis zu 1 Mio. € jährlich steuerfrei
Prospektiv (ab Q2 2024, für 3 Jahre):
- 25 % auf Arbeitgeberbruttolohnkosten + CAPEX (z. B. Material- & Beschaffungskosten)
- 17,5 % auf externe Kosten
- Bis zu 2,5 Mio. € jährlich steuerfrei
Für KMUs zusätzlich:
- 35 % auf Arbeitgeberbruttolohnkosten + CAPEX
- 24,5 % auf externe Kosten
- Bis zu 3,5 Mio. € jährlich steuerfrei
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Wie funktioniert der Antrag?
Der Antrag läuft zweistufig:
- Fachliche Begutachtung durch die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ): Bewertung des Projekts auf F&E-Relevanz
- Steuerlicher Antrag beim zuständigen Finanzamt nach Ablauf des Wirtschaftsjahres
EPSA begleitet Sie durch beide Phasen, inkl. Projektanalyse, Fristenmanagement, Antragsstellung und Kommunikation mit allen Stellen.
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Welche Projekte gelten als förderfähig?
Förderfähig sind Projekte in folgenden Bereichen:
- Grundlagenforschung
- Industrielle Forschung
- Experimentelle Entwicklung
Das Projekt muss ein technisches oder naturwissenschaftliches Erkenntnisinteresse verfolgen und systematisch geplant sein.
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Wie hilft EPSA?
EPSA unterstützt Sie end-to-end:
- Kostenlose Erstprüfung Ihrer Förderfähigkeit
- Erfolgsabhängige Beratung
- Vollständige Antragserstellung
- Dokumentation und rechtssichere Projektbeschreibung
- Kommunikation mit BSFZ und Finanzamt
- 99 % Erfolgsquote bei über 500 bewilligten Projekten