Holen Sie sich bis zu 6.500.000 € Forschungszulage vom Staat.

Die Neuregelung 2025 erhöht Ihre Ansprüche massiv: Erhalten Sie bis zu 35% Ihrer Personalkosten und Investitionen zurück. Rückwirkend ab 2020 beantragbar.

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VERTRAUT VON INNOVATIONSFÜHRERN

Warum Sie 2025 neu prüfen müssen

Das Wachstumschancengesetz hat die Förderkriterien drastisch verbessert. Selbst wenn Sie früher abgelehnt wurden oder die Summe zu niedrig war: Die Karten wurden neu gemischt.

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Ihr technischer Partner für den Antrag

Kein Kostenrisiko

Wir arbeiten zu 100% erfolgsbasiert. Sie zahlen nur ein Honorar, wenn Sie den Bescheid vom Finanzamt erhalten. Kein Geld = Keine Rechnung.

Technische Expertise

Wir sind keine Steuerberater, wir sind Ingenieure. Wir verstehen Ihre Projekte (Software, Maschinenbau, Chemie) und schreiben die technischen Berichte für Sie.

Minimaler Aufwand

Sparen Sie sich die Bürokratie. Wir benötigen nur ca. 60 Minuten Interview-Zeit mit Ihrem technischen Leiter. Den Rest erledigen wir.

Kundenerfolg im Fokus: Wie EPSA zum Gamechanger wurde

Im Gespräch teilt unser Kunde offen, wie die Zusammenarbeit mit EPSA seine Organisation transformiert hat – von der gezielten Fördermittelberatung bis hin zur erfolgreichen Antragstellung.

Erleben Sie, wie unsere maßgeschneiderte 360°-Förderstrategie Innovation ermöglicht, Wachstumshebel aktiviert und echte Wirkung entfaltet.

Mehr erfahren

Fördermittel für KMU: Wie BEG und EEW Unternehmen bei Energieeffizienzprojekten unterstützen

Häufige Fragen zur Forschungszulage und Liquidität

Viele Unternehmen wissen, dass die Forschungszulage existiert – aber die Details werfen oft Fragen auf. In unserem FAQ beantworten wir die wichtigsten Punkte, die Entscheider regelmäßig beschäftigen. So erhalten Sie schnell Klarheit über Ihre Fördermöglichkeiten, ohne lange suchen zu müssen.

  • Welche Projekte sind förderfähig?

    Produkt- und Prozessinnovationen, Digitalisierung, Prototypen, Nachhaltigkeit, Energieeffizienz.

  • Wie hoch ist die Förderung?

    Bis zu 25 % Ihrer F&E-Kosten, maximal 6,5 Mio. € pro Jahr.

  • Kann ich rückwirkend beantragen?

    Ja, Projekte ab 2021 können nachträglich gefördert werden.

  • Wie wirkt sich die Förderung auf meinen Cashflow aus?

    • Steuerliche Entlastung oder Auszahlung, auch bei Verlust

    • Direkter Liquiditätsschub für Ihr Unternehmen

  • Kann ich von einem anderen Berater wechseln?

    Ja – wir analysieren Ihre bisherigen Anträge und zeigen, wie wir die Fördersumme erhöhen und den Prozess beschleunigen.

  • Wie schnell erhalte ich mein Geld?

    In der Regel 3–6 Monate bis zur Auszahlung. Mit EPSA meist deutlich schneller.

Kontakt

EPSA Deutschland GmbH
Cecilienallee 6-7
40474 Düsseldorf
+49 211 38 78 97 97

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