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Wachstumschancengesetz: Die neue Forschungszulage seit 2024

12/02/2025
Fördermittel-News
forschungszulage

Das Wachstumschancengesetz bringt seit 2024 entscheidende Verbesserungen für Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung (F&E) investieren möchten. Mit einer erhöhten Bemessungsgrundlage, attraktiveren Förderquoten und einem neuen Vorauszahlungsverfahren schafft das Gesetz optimale Bedingungen, um die Innovationskraft von Unternehmen gezielt zu fördern. Lesen Sie hier, wie Ihr Unternehmen von den Änderungen profitieren kann und was Sie beachten müssen, um die maximale Förderung zu sichern.

Was ist das Wachstumschancengesetz?

Das Wachstumschancengesetz ist eine umfassende Reform, die Unternehmen in Deutschland durch steuerliche Anreize bei ihren F&E-Projekten unterstützt. Die Anpassungen betreffen insbesondere die Forschungszulage, welche als steuerlicher Vorteil für innovative Unternehmen gilt. Mit den neuen Regelungen können Firmen höhere Fördersätze und eine vereinfachte Abwicklung nutzen, ein entscheidender Schritt zur Förderung von Innovationen in Deutschland.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick

Erhöhte Bemessungsgrundlage: Mehr Fördervolumen für Ihre Projekte

Ab dem 27. März 2024 wird die maximale Bemessungsgrundlage für förderfähige Aufwendungen von bisher 4 Millionen Euro auf 10 Millionen Euro jährlich angehoben. Dies ermöglicht Unternehmen, größere Investitionen in F&E-Projekte steuerlich geltend zu machen und damit höhere Zuschüsse zu erhalten.

Abschreibungen als Teil förderfähiger Aufwendungen

Neu ist auch, dass Anschaffungs- und Herstellungskosten in die förderfähigen Aufwendungen einfließen. Voraussetzung dafür ist, dass:

  • das Vorhaben nach dem 27. März 2024 gestartet wurde, und
  • das Wirtschaftsgut ausschließlich für das F&E-Projekt genutzt wird.

Diese Änderung erleichtert es Unternehmen, Investitionen in notwendige Betriebsmittel und Anlagen abzuschreiben und gleichzeitig gefördert zu werden.

Höhere Forschungszulage für KMU

Besonders kleine und mittlere Unternehmen (KMU) profitieren von der Reform. Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2023 beginnen, erhöht sich die Forschungszulage von 25 auf 35 Prozent. Die Regelung gilt für alle förderfähigen Tätigkeiten, die nach dem 27. März 2024 angefallen sind.

Verbesserungen bei der Auftragsforschung

Unternehmen, die externe Partner mit F&E-Aufgaben beauftragen, können diese Kosten ab sofort noch besser absetzen. 70 Prozent der Kosten für Auftragsforschung werden künftig anrechenbar sein, wenn das Projekt nach dem 27. März 2024 gestartet wurde.

Pauschalsatz für Eigenleistungen wird erhöht

Einzelunternehmer und Gesellschafter können für ihre Eigenleistungen seit dem 27. März 2024 einen Pauschalsatz von 70 Euro pro Stunde ansetzen. Diese Änderung honoriert den Eigenaufwand bei F&E-Projekten und bietet eine einfache Möglichkeit, den personellen Einsatz steuerlich geltend zu machen.

Neues Vorauszahlungsverfahren seit Anfang 2025

Seit Anfang 2025 wird die Auszahlung der Forschungszulage durch ein Vorauszahlungsverfahren vereinfacht. Unternehmen erhalten die Förderung frühzeitig, was die Liquidität steigert und eine zügige Umsetzung von Projekten unterstützt.

Frist für bestehende Projekte: Handeln Sie bis Ende 2025

Für alle F&E-Projekte, die seit 2021 laufen. Diese müssen bis Ende 2025 bei der BSFZ (Bescheinigungsstelle Forschungszulage) eingereicht werden, um rückwirkend die Förderung in Anspruch nehmen zu können.

Jetzt Fördermöglichkeiten nutzen und profitieren

Das Wachstumschancengesetz eröffnet Ihrem Unternehmen neue finanzielle Spielräume für Innovationen. Ob größere Bemessungsgrundlagen, höhere Fördersätze oder schnellere Auszahlungen, die Änderungen schaffen attraktive Anreize, um in F&E zu investieren.

Unser Team bei EPSA unterstützt Sie dabei, die neuen Möglichkeiten optimal auszuschöpfen. Wir übernehmen die Analyse Ihrer Projekte, begleiten Sie bei der Antragstellung und sorgen dafür, dass kein Förderpotenzial ungenutzt bleibt. 

 

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